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Modernisierung der Beleuchtung und der Sicherheitsbeleuchtung im Unterirdischen Erschließungssystem, Fachpl. Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, AG 4 und 8, LPH 2 bis 9 u. bes. Leistungen.
- Published
- Published 21 October 2024
Overview
Angaben zur Baumaßnahme
Allgemeine Beschreibung:
Allgemeinbeleuchtung
Für die Allgemeinbeleuchtung ist das vorhandene Lichtrohrsystem in Bezug auf die Ersatzteillieferung und Erweiterung vom Hersteller Selux abgekündigt. Die Anlage ist über 20 Jahre alt und hat durch seine sehr hohe Betriebsstundenzahl ihre Grenznutzungsdauer erreicht. Eine Modernisierung der Beleuchtungsanlage wird deshalb notwendig. Das vorhandene Lichtrohrsystem hat eine Gesamtlänge von ca. 615 m. Die Allgemeinbeleuchtung soll unter Verwendung energiesparender LED-Leuchten komplett erneuert werden. Die Auslegung und Dimensionierung der Tunnelbeleuchtung und der Lichtsteuerung soll in Anlehnung an die DIN 67524-1 und DIN 67524-2 (Tunnelbeleuchtung) geplant werden. Die Lichtsteuerung erfolgt zur Zeit über ein LCN-Bussystem. Die Komponenten entsprechen nicht mehr dem aktuellen Standard. Über die LCN-Steuerung werden aktuell auch Betriebs- und Störmeldungen anderer Anlagen (Brandschutztore, Fluttore, etc.) erfasst und an die HLZ weitergeleitet. Im Kontrollgebäude ist ein inzwischen veraltetes Steuertableau installiert. Das Steuertableau ist zu erneuern. Die LCN-Steuerung der Tunnelbeleuchtung ist zu modernisieren und auf das KNX-Bus-System umzustellen. Die Aufschaltung der Betriebs- und Störmeldungen auf die HLZ sind neu abzustimmen und entsprechend herzustellen.
Neben dem Fahrbahnbereich verläuft abgetrennt ein Fluchttunnel. Die Beleuchtung erfolgt dort über herkömmliche FR-Leuchten, 1x58W. Die installierten FR-Leuchten sind altersbedingt abgängig. Für die Leuchtmittel und Vorschaltgeräte ist die Produktionseinstellung seitens der Hersteller abzusehen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist auf eine LED-Beleuchtung umzustellen. In Teilbereichen des Tunnels hat sich eine Nutzungserweiterung ergeben. So wurden Gehwegbereiche für den „allgemeinen“ Personenverkehr freigegeben. Die Beleuchtungsstärken sind hier anzupassen.
Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Leitungswege weiter genutzt werden können. Diese sind ggf. zu ertüchtigen bzw. den aktuellen Richtlinien anzupassen. Es ist zu prüfen, ob die vorhandenen Elektro-Unterverteiler mit den notwendigen Schutzgeräten weiter genutzt werden können.
Die Beleuchtung der Anlieferzonen der einzelnen Gebäude ist nicht Bestandteil der Maßnahme.
Sicherheitsbeleuchtung
Die SV-Unterverteiler sind in separaten Elektroräumen untergebracht. Die Ausführung der SV-Verteiler und die baulichen Anforderungen an die SV-Räume entsprechen nicht den gültigen Bestimmungen. Bei den regelmäßigen Sachverständigen-Begehungen führt dieser Sachverhalt wiederholt zu einer Mangelfeststellung im Abschlussprotokoll. In Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen sind die Elektroräume der SV-Unterverteiler hinsichtlich der geltenden Bestimmungen zu ertüchtigen. Die mangelbehafteten SV-Verteiler sind zu erneuern.
Bei Abschaltung (z.B. Wartung) oder bei Ausfall der Sicherheitsstromversorgung ist die komplette Beleuchtung AV und SV im UES abgeschaltet. Hintergrund ist, dass die Stromversorgung der Beleuchtungssteuerung vollständig aus dem SV-Netz versorgt wird. Die Stromversorgung der Beleuchtungsstromkreise ist so aufzuteilen, dass sowohl bei Ausfall oder Abschaltung des AV- oder des SV-Netzes eine Mindestbeleuchtung zu Verfügung steht.
Entsprechend den Vorgaben der Bundestagsverwaltung ist bei der Sicherheitsbeleuchtungsanlage die Verwendung des Zentralbatteriesystems des Herstellers Eaton erforderlich. Die Visualisierung der Meldungen erfolgt momentan über CG Vision. Dies soll unter Aktualisierung auf die neueste Softwareversion beibehalten werden. Außerdem sind die Meldungen der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in die bestehende Gebäudeautomation zu integrieren. In Rücksprache mit der Bundestagsverwaltung sollen Mängel, welche sich aus der wiederkehrenden Prüfung der Anlage ergeben, beseitigt werden. Bei Arbeiten in Tunneln ist die ASR A3.4/7 zu beachten. Hier wird 15 lx Sicherheitsbeleuchtung gefordert.
Key details
- Country
- Germany
- Status
- Awarded
- Category
- Services
- Procedure
- Limited
- SME suitable
- Yes
- Published
- 21 October 2024
Architectural, construction, engineering and inspection servicesEngineering servicesEngineering design services for mechanical and electrical installations for buildings
Award outcome
- Awarded value
- €252,430
- Award date
- 21 July 2025
- Contract period
- — → 31 May 2029
- VPA Ingenieurgesellschaft mbH
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Notice history
Every published notice in this contracting process, newest first.
Contract Award Notice
16 February 2026
Contract Notice
21 October 2024
Contracting authority
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Procuring entityBerlin, Germany
Authority website ↗
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