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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für Wartung und Service von 4 Netzersatzanlagen in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 380-25

Published
Published 26 September 2025
Deadline
Closed 8 December 2025

Overview

ACHTUNG: Die Anlagen Leistungsverzeichnis (Anlage B-02), Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01a), Ergänzungsvertrag zur Störungsbeseitigung (Anlage C-01b), Bestandsliste (Anlage C-02), Arbeitskarten (Anlage C-03a bis Anlage C-03d) und Muster-Wartungskarte (Anlage C-03e) sind nicht veröffentlicht. Details hierzu sind unter Abs. 2.1.4 Allg. Informationen Pkt. 4 bzw. unter Abs. 5.1.6 Zusätzl. Informationen. Pkt. 3 aufgeführt. --- Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen. Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. (Mo.-Fr. von 7-22 Uhr) und auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen. --- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan. Die Wartungstermine sind unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Abläufe des Nutzers, mit dem Beauftragten der AG (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) abzustimmen. --- Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet Störungen zu beseitigen, welche die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden. Dieses hat er durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes mit Bereitschaftszentrale zu gewährleisten. Nach Meldung einer Störung hat der Auftragnehmer unverzüglich deren Behebung einzuleiten und muss bemüht sein, diese in einem Zeitraum von maximal 48 Stunden abzuschließen. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01a Besondere Vertragsbedingungen, C-01b Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung und ihren Anlagen zu entnehmen.

Key details

Country
Germany
Status
Awarded
Category
Services
Procedure
Open
SME suitable
Yes
Published
26 September 2025
Deadline
Closed
Classification (CPV)
Repair and maintenance services of electrical machinery, apparatus and associated equipmentRepair and maintenance services of electrical and mechanical building installations

Award outcome

Awarded value
€449,600
Award date
21 January 2026
Contract period
1 February 2026 → 31 January 2030
Winner
  • LET Liebschner Energietechnik GmbH

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Notice history

Every published notice in this contracting process, newest first.

  1. Contract Award Notice

    23 January 2026

  2. Contract Notice

    26 September 2025

Contracting authority

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Awarded: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen für Wartung und Service von 4 Netzersatzanlagen in Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 380-25 — won by LET Liebschner Energietechnik GmbH — Skim