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Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
- Published
- Published 6 May 2025
Overview
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 016-127730 (zehnte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2025/S 071-234663 (elfte Folgebekanntmachung) und ABl. EU 2025/S 83 - 276987 (zwölfte Folgebekanntmachung) erweitert sowie mit ABl. EU 2025 / S 71 - 232609 (dreizehnte Folgebekanntmachung) verlängert.
Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen.
Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter Abschnitt II.2.4) der
Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (Startwirkstoffe, lfd. Nr. 1 bis 9 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 30
Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit der unter Abschnitt II.2.4) der
ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 10) beginnt
frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 22 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu
Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten
Wirkstoff (lfd.-Nr. 11) beginnt frühestens am 1.4.2024 und beträgt maximal 21 Monate. Die
Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der dritten
Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffe (lfd.-Nr. 12 bis 16) beginnt frühestens am
1.7.2024 und beträgt maximal 18 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit
dem unter Ziffer 5.1 der vierten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 17)
beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 16 Monate. Die Laufzeit für
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der fünften Folgebekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 18) beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 7
Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der sechsten
Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 19) beginnt frühestens am 1.12.2024
und beträgt maximal 13 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem
unter Ziffer 5.1 der siebten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff und der
Wirkstoffkombination (lfd.-Nr. 20 und 21) beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal
12 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der
achten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 22) beginnt frühestens am
1.2.2025 und beträgt maximal 11 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit
dem unter Ziffer 5.1 der neunten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffkombination
(lfd.-Nr. 23) beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 9 Monate. Die Laufzeit für
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der zehnten Folgebekanntmachung
veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 24) beginnt frühestens am 1.5.2025 und beträgt maximal 8
Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 der elften
Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (lfd.-Nr. 25) beginnt frühestens am 1.6.2025
und beträgt maximal 7 Monat. Die Laufzeit für Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den unter
Ziffer 5.1 der zwölften Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen und
Wirkstoffkombinationen (lfd.-Nr. 26-41) beginnt frühestens am 1.7.2025 und beträgt maximal 6
Monate.
Key details
- Country
- Germany
- Status
- Awarded
- Category
- Goods
- Procedure
- Open
- Published
- 6 May 2025
Pharmaceutical products
Award outcome
- Awarded value
- €442,000
- Award date
- 29 April 2025
- Contract period
- 1 July 2023 → 31 December 2025
- 1 4 U Pharma GmbH
- Biogen GmbH
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Notice history
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Contract Award Notice
6 May 2025
Contracting authority
AOK Baden-Württemberg
Procuring entityStuttgart, Germany
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