AwardedGermanyServices€168,067
Einsatzbereiche für vierarmige Knotenpunkte im Zuge von Straßen der EKL 2
- Published
- Published 11 November 2024
- Deadline
- Closed 19 December 2024
Overview
Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) sehen für die verschiedenen Entwurfsklassen (EKL) im Regelfall nur bestimmte Knotenpunktarten vor. Bei einer Anbindung von Straßen der EKL 2 mit Straßen der EKL 2 oder 3 kommen teilplangleiche Knotenpunkte zur Anwendung. Beim Anschluss der Verbindungsrampe an eine Straße der EKL 2 werden im Bereich der Einmündung aus Sicherheitsgründen Lichtsignalanlagen eingesetzt, beim Anschluss der Rampe an eine Straße der EKL 3 können auch andere Lösungen, wie beispielsweite ein Kreisverkehr, zur Anwendung kommen.
Die RAL lassen jedoch in zu begründenden Ausnahmefällen auch Abweichungen von den dargestellten Regelfällen zu. Werden aufgrund großer Fahrtweiten hohe Fahrtgeschwindigkeiten angestrebt, können auch teilplanfreie Knotenpunkte zum Einsatz kommen. Hierbei soll jedoch auf die Kontinuität bei der Ausbildung aufeinanderfolgender Knotenpunkte geachtet werden. Bei geringerer Verkehrsbedeutung sind hingegen auch plangleiche Kreuzungen möglich.
Sowohl bei neu geplanten Straßen der EKL 2 als auch im älteren Bestand vergleichbarer Strecken der Verbindungsfunktionsstufe LS II ist festzustellen, dass beide genannten Ausnahmefälle häufiger anzutreffen sind.
Aktuellere Studien zu den Einsatzgrenzen und Sicherheitswirkungen von plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten im Zuge von Straßen der EKL 2, die auch die unterschiedlichen finanziellen Aufwände und Flächenverbräuche, insbesondere im Falle von Kreuzungsbauwerken berücksichtigen, existieren somit nicht.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Einsatzgrenzen der verschiedenen Knotenpunktarten im Zuge von Straßen der EKL 2 klarer zu definieren und eine eindeutigere Abgrenzung zu finden. Hierbei sollen die Verkehrssicherheit, die Verkehrsqualität sowie die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitsaspekte für die Knotenpunktarten und deren Umfeld berücksichtigt werden.
Aus den so gewonnenen Erkenntnissen sollen Empfehlungen abgeleitet werden, ob und wenn inwiefern die Vorgaben der RAL angepasst werden müssen.
Key details
- Country
- Germany
- Status
- Awarded
- Category
- Services
- Estimated value
- €168,067
- Procedure
- Open
- SME suitable
- No
- Published
- 11 November 2024
- Deadline
- Closed
Research and development services and related consultancy services
Award outcome
- Awarded value
- €0
- Award date
- 6 November 2025
- Contract period
- 6 November 2025 → —
- Karlsruher Institut für Technologie
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Notice history
Every published notice in this contracting process, newest first.
Contract Award Notice
12 November 2025
Contract Notice
11 November 2024
Contracting authority
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
Procuring entityBergisch Gladbach, Germany
Authority website ↗
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