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Erregeranalytik – Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)
- Published
- Published 11 February 2025
- Deadline
- Closed 17 March 2025
Overview
In den vergangenen zwei Jahren wurde eine flächendeckende Abwasser-Monitoring-Infrastruktur aufgebaut, die eine harmonisierte und systematische, möglichst repräsentative Erfassung von Krankheitserregerbefunden ermöglicht. Die Fortsetzung ab 2025 basiert auf den bereits etablierten Strukturen. Die bundesweite Erregeranalytik soll für einen Teil der Kläranlagen durch den hier vorliegenden Rahmenvertrag gedeckt werden. Darüber hinaus werden teils landesinterne bzw. spezifische Lösungen und Mischformen in einigen Bundesländern etabliert.
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Der hier vorliegende Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, Quantifizierung von SARS-CoV-2, Influenza A+B-Viren sowie RSV A+B mittels PCR-Analytik sowie die zeitnahe Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird dabei vorausgesetzt.
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Die vorliegende Ausschreibung umfasst insgesamt aktuell 27 Kläranlagen-Standorte in 10 Bundesländern, die jeweils 2x wöchentlich beprobt werden müssen. Der Auftrag ist in drei Einzellose aufgeteilt (Los Nord, Los Ost, Los West). Die Abgabe von Angeboten ist für ein oder mehrere Lose zulässig (Vergabe je Los, somit max. 3 Einzel-Rahmenverträge). Außerdem können sich Bietergemeinschaften bilden.
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Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung (geplant ab erste Maiwoche 2025) und endet am 31.12.2025. Bei erfolgreicher Umsetzung und bewilligter Mittel für 2026 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag um 12 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.
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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
Key details
- Country
- Germany
- Status
- Awarded
- Category
- Services
- Procedure
- Open
- SME suitable
- Yes
- Published
- 11 February 2025
- Deadline
- Closed
Laboratory services
Award outcome
- Awarded value
- €3
- Award date
- 3 April 2025
- Contract period
- 2 May 2025 → 31 December 2025
- vermicon AG
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Notice history
Every published notice in this contracting process, newest first.
Contract Award Notice
8 May 2025
Contract Notice
11 February 2025
Contracting authority
Umweltbundesamt
Procuring entityDessau-Roßlau, Germany
Authority website ↗
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