AwardedGermanyServicesFramework agreement
Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung
- Published
- Published 28 October 2024
- Deadline
- Closed 13 December 2024
Overview
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität aller Standorte liegt aktuell bei ca. 8.500 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2025 soll die Kapazität auf 6.250 Plätze reduziert werden und es ist geplant nur noch 5 Liegenschaften zu betreiben. Welche Standorte final betrieben werden, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist somit mit Änderungen zu den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Zusätzlich findet eine Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine am Standort in Seeth statt.
Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner an allen aktiven Standorten mit Mitarbeitenden vertreten.
Eingerichtet ist an allen Standorten des LaZuF ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation an allen Standorten der LUK, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein Betreuungsverband ist an den Standorten der LUK vor Ort.
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden.
Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohnenden der LUK und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetschenden ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Zur Durchführung der sogenannten Registrierung (genannt EASY) haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen.
Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen.
Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern / Dolmetschern.
Key details
- Country
- Germany
- Status
- Awarded
- Category
- Services
- Procedure
- Open
- Contract type
- Framework agreement
- SME suitable
- Yes
- Published
- 28 October 2024
- Deadline
- Closed
Interpretation services
Award outcome
- Awarded value
- €1,144
- Award date
- 24 February 2025
- Contract period
- 1 April 2025 → 31 January 2026
- Kaya Sprachendienste
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Notice history
Every published notice in this contracting process, newest first.
Contract Award Notice
12 March 2025
Contract Notice
28 November 2024
Contract Notice
28 October 2024
Contracting authority
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Procuring entityNeumünster, Germany
Authority website ↗
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