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AwardedGermanyServicesFramework agreement

Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst

Published
Published 18 September 2024

Overview

Die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst des Landkreises Schaumburg vergeben gemeinsam eine Rahmenvereinbarung für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister. Die einzelnen Auftraggeber sind aus der Rahmenvereinbarung jeweils abrufberechtigt und beauftragen den erfolgreichen Bieter nach eigener Zeitplanung separat mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung per Einzelauftrag. Die Kommunale Wärmeplanung soll nach den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§§13 ff. WPG) erstellt werden, um einen hohen Standard des Wärmeplans und eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der relevanten Akteure vor Ort (vgl. §§ 7, 13 WPG) zu gewährleisten. Die Gemeinden sind von der Struktur vergleichbar, jedoch unterscheiden sich aufgrund der Größe und damit der jeweiligen Verpflichtung die Zeitpläne der Kommunen. Für die Städte Bückeburg und Stadthagen muss die Kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2026 vorliegen. Die Samtgemeinde Eilsen, die Samtgemeinde Nienstädt und die Stadt Obernkirchen haben für die Kommunale Wärmeplanung eine Impulsförderung nach der Kommunalrichtlinie 4.1.11 beantragt. Die Förderbescheide liegen für die Samtgemeinde Nienstädt (Bewilligungszeitraum 01.06.2024 - 31.05.2025) und die Stadt Obernkirchen (Bewilligungszeitraum 01.05.2024 - 30.04.2025) vor. Die Einhaltung des Terminrahmens für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung hat für die Auftraggeber allerhöchste Priorität. In diesem Zeitraum ist vom Auftragnehmer eine abschließende und abnahmefähige Dokumentation vorzulegen. Hinweis: Die Samtgemeinde Niedernwöhren und die Samtgemeinde Lindhorst sind aufgrund der Einwohnerzahl nach dem NKlimaG derzeit nicht zur Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Die Vergabe des Einzelauftrags an den externen Dienstleisters aus der Rahmenvereinbarung durch die beiden Samtgemeinden ist daher optional. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Samtgemeinden (Bezugsrecht der Samtgemeinden ohne Abnahmeverpflichtung, Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers für den Fall des Leistungsabrufs). Schätzmenge bzw. Schätzwert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 5) aus der Rahmenvereinbarung durch die Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt und Eilsen, - Schätzwert ohne USt.: 320.000,00 EUR. Verbindliche Höchstmenge/- wert der Rahmenvereinbarung: - Vergabe der Einzelaufträge (insgesamt 7) aus der Rahmenvereinbarung durch alle beteiligten Kommunen Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Lindhorst und Niedernwöhren - Höchstwert ohne USt.: 450.000,00 EUR.

Key details

Country
Germany
Status
Awarded
Category
Services
Procedure
Limited
Contract type
Framework agreement
SME suitable
No
Published
18 September 2024
Classification (CPV)
Engineering servicesEngineering design services

Award outcome

Award date
17 February 2025
Contract period
— → 17 February 2028
Winners
  • ENEKA GmbH
  • target GmbH

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Notice history

Every published notice in this contracting process, newest first.

  1. Contract Award Notice

    25 February 2025

  2. Contract Notice

    18 September 2024

Contracting authority

  • Stadt Bückeburg

    Procuring entity

    Bückeburg, Germany

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Awarded: Rahmenvereinbarung Kommunale Wärmeplanung für die Städte Bückeburg, Stadthagen und Obernkirchen sowie die Samtgemeinden Nienstädt, Eilsen, Niedernwöhren und Lindhorst — won by ENEKA GmbH +1 — Skim