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W0453 - Vergabe über die bewirtschaftete Betreuung am StO Roth
- Published
- Published 12 May 2025
Overview
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in Gebäude H29 im Umfang dieser Leistungsbeschreibung in den in Anhang 2 zum DV bezeichneten Räumlichkeiten (einschl. Außenanlagen) auszuführen (siehe auch "Ort der Leistungserbringung" unter Punkt 2.2). Anhang 3 (Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften [RÜL]) zum DV regelt die Überlassung der Infrastruktur und das darin befindliche Liegenschaftsmaterial (im Folgenden insgesamt "Überlassungsgegenstand" genannt) im Einzelnen. Die Überlassung des Überlassungsgegenstandes erfolgt unentgeltlich, d.h. es wird kein Mietzins erhoben und die in § 13 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Kosten für die durch den Auftraggeber (AG) erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG.
Die Ausstattung des Überlassungsgegenstandes (siehe Anhang 2 zum DV (Liegenschaftsangaben) sowie Beilage 1 zu Anhang 3 (Inventarliste)) erfolgt durch den AG auf dessen Kosten in dem unter Punkt 2.1.1.9 beschriebenen Umfang. Ausgenommen hiervon ist die Ausstattung der Gastbereiche, die Anschaffung von Gläsern, Geschirr und Besteck sowie des Kassensystems. Dies hat durch den AN zu erfolgen.
Der AG trägt alle Kosten für die Herrichtung des Überlassungsgegenstands für den Nutzungszweck nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Soll-Zustand). Der AG erhält den Überlassungsgegenstand auf seine Kosten für die gesamte Vertragsdauer in diesem - für die Leistungserbringung erforderlichen - Zustand.
Der AG stellt - soweit erforderlich - IT-ServiceLeistungen über seinen IT-Dienstleister, die BWI GmbH, entgeltlich zur Verfügung. Dahingehend schließt der AN eine separate Vereinbarung gemäß § 15 RÜL (Anhang 3 zum DV) sowie wie in den Anforde-rungen Informationssicherheit (Anhang 7 zum DV) beschrieben.
Der AN hat in den Gasträumen einen leistungsfähigen WLAN-Hotspot zur kostenfreien Nutzung für die Gäste zur Verfügung zu stellen.
Der AN hat bei der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen, dass die Räumlichkeiten einschließlich der in § 12 RÜL (Anhang 3 zum DV) aufgeführten Liegenschaftsbe-triebsleistungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies muss sich in der Preisbildung widerspiegeln.
Der AN hat hierzu die in Anhang 9 (Basissortiment) aufgeführten Gerichte zu den dort angegebenen Preisen anzubieten. Die Preise sind jährlich im Februar an die Preisent-wicklung anzupassen. Gemessen wird diese anhand der jahresdurchschnittlichen Veränderung des Preisindexes für die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen für das abgelaufene Kalenderjahr.
Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei.
Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen.
Key details
- Country
- Germany
- Status
- Awarded
- Category
- Services
- Procedure
- Limited
- SME suitable
- No
- Published
- 12 May 2025
Canteen and catering servicesCanteen management services
Award outcome
- Awarded value
- €3,050,950
- Award date
- 29 August 2025
- Contract period
- 3 November 2025 → 3 November 2030
- Arche Casino GmbH
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Notice history
Every published notice in this contracting process, newest first.
Contract Award Notice
1 September 2025
Contract Notice
12 May 2025
Contracting authority
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
Procuring entityBonn, Germany
Authority website ↗
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